Vererben

… können Sie durch ein Testament (Erbeinsetzung bzw. Vermächtnis) oder einen Erbvertrag.

Wenn Sie keine Ihnen nahe stehenden Erben haben, können Sie die Beginenstiftung in einem rechtsgültigen Testament als (Allein-)Erbin einsetzen.

Wenn Sie Erben haben und der Beginenstiftung einen Teil Ihres Vermögens (z. B. Geld, Immobilie, Wohnrecht, Dienstleistung) übertragen wollen, können Sie ihr in Ihrem Testament ein Vermächtnis zukommen lassen. Die Erben müssen das Vermächtnis an die Stiftung abtreten.

Mit einem Erbvertrag haben Sie die Möglichkeit, zu Ihren Lebzeiten einen Vertrag auf Gegenseitigkeit abzuschließen. Die Beginenstiftung erlangt eine Anwartschaft auf einen Teil Ihres Vermögens. Diese Anwartschaft können Sie mit einer Bedingung verknüpfen.

„Aus der Geschichte weiß ich, dass die Beginen Großartiges geleistet und eine Solidarität geübt haben, von der wir heute nur
träumen können.
Deswegen möchte ich die Beginenstiftung mit einem Vermächtnis in meinem Testament unterstützen.“